Trinkgeld
Trinkgeld wird wie ein eigener Artikel behandelt.
Trinkgeld-Artikel anlegen
- Lege einen neuen Artikel an (z. B. „Trinkgeld Kellner“, „Trinkgeld Unternehmer“).
- Weise ihm im Dropdown „Artikel-Typ“ den Typ „Trinkgeld“ zu.
- Der Trinkgeld-Artikel erhält keinen festen Preis.
Es können auch mehrere Trinkgeld-Artikel angelegt werden. Hintergrund: Trinkgeld für Angestellte ist steuerfrei, für Unternehmer jedoch steuerpflichtig.
Trinkgeld beim Kassieren
- Tippe im Bezahlfenster auf den grünen Rechnungsbetrag.
- Gibt es nur einen Trinkgeld-Artikel, öffnet sich direkt ein Dialog für den neuen Rechnungsbetrag inkl. Trinkgeld. Bei mehreren wählst du zuerst den gewünschten Trinkgeld-Artikel.
- Das Trinkgeld wird automatisch als Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Rechnungsbetrag ermittelt.
Trinkgeld auf Rechnungen
Das Trinkgeld wird wie ein normaler Artikel auf der Rechnung aufgeführt. Steuerfreie Trinkgelder werden getrennt von steuerpflichtigen Umsätzen ausgewiesen.
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